NIS2, ISMS-Light, Datenschutz-Operations. Anforderungen, die erfüllt sind, bevor jemand fragt.
30 Minuten. Ohne Präsentation. Ohne Verpflichtung.
Wer seinen Betrieb im Griff hat, fängt nicht bei null an.

Identität, Backup, Schutzkette und klare Zuständigkeiten sind keine neuen Compliance-Erfindungen. Sie gehören bereits zu einem geordneten IT-Betrieb. Für einen belastbaren Nachweis muss jedoch sichtbar sein, welches Risiko eine Maßnahme adressiert, wer dafür verantwortlich ist, wie ihre Wirksamkeit geprüft wird und wo das Ergebnis dokumentiert ist.
Für Unternehmen, die als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung erfasst sind, nimmt das BSIG auch die Geschäftsleitung in die Pflicht. Sie muss die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und deren Umsetzung überwachen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Aufsicht Nachweise anfordern. Kunden und Versicherer fragen je nach Vertrag, Ausschreibung oder Risikoprüfung ebenfalls nach Maßnahmen, Zuständigkeiten und dokumentierten Entscheidungen.
Vieles davon ist im Betrieb längst vorhanden. Eine eingerichtete MFA, ein getestetes Backup oder ein geregelter Prozess für Sicherheitsvorfälle kann bereits einen Teil der Anforderungen abdecken. Entscheidend ist, dass Geltungsbereich, Verantwortung und Nachweis zusammenpassen. Eine technische Maßnahme ohne Dokumentation bleibt in einer Prüfung schwer belegbar. Ein Dokument ohne gelebten Prozess hält dem Betriebsalltag nicht stand.
Wir klären deshalb zuerst, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen relevant sind. Anschließend ordnen wir vorhandene Maßnahmen den Anforderungen zu, prüfen die verfügbaren Nachweise und machen offene Punkte sichtbar. Nicht jede Lücke verlangt ein neues Werkzeug. Häufig fehlen eine festgehaltene Verantwortung, eine Risikobewertung, ein Testprotokoll oder ein wiederkehrender Prüfschritt.
Die Nachweis-Checkliste steht am Ende dieses Weges. Sie zeigt der Geschäftsleitung, was umgesetzt ist, welche Risiken offen sind, wer die nächsten Schritte verantwortet und welche Belege bereits vorliegen. So entsteht Compliance aus dem tatsächlichen Betrieb und nicht aus einer Sammlung von Dokumenten, die nur für die nächste Prüfung geschrieben wurde.
Betroffenheitsprüfung, Lückenanalyse, Maßnahmenplan und Umsetzung. Sie wissen, wo Sie stehen, was fehlt und wer was bis wann erledigt.
Ein Informationssicherheitsmanagementsystem, das zu Größe und Risiko Ihres Unternehmens passt. Es regelt Verantwortlichkeiten und hält fest, wie Risiken, Vorfälle und Nachweise behandelt werden.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Löschkonzepte werden im laufenden Betrieb gepflegt. Bei AV-Verträgen halten wir die technischen Angaben aktuell und arbeiten mit Ihrem Datenschutzbeauftragten zusammen.
Nach Themen und Bereichen sortiert: die vollständige Bandbreite, direkt durchsuchbar. Beispielhaft je Bereich die ersten Leistungen.
Wir beginnen mit der Betroffenheit und dem Geltungsbereich. Branche, Unternehmensgröße, angebotene Dienste und die konkrete Rolle entscheiden darüber, welche Anforderungen relevant sind. NIS2, Datenschutz und vertragliche Vorgaben werden dabei getrennt betrachtet. Sonst entsteht eine lange Aufgabenliste, in der Pflicht, Empfehlung und freiwilliger Standard durcheinandergeraten.
Anschließend gleichen wir die Anforderungen mit dem vorhandenen Betrieb ab. Identitätsmanagement, Backup, Schutzmaßnahmen, Zuständigkeiten und bereits bestehende Dokumente werden den jeweiligen Anforderungen zugeordnet. Für jeden Punkt halten wir fest, ob er erfüllt, teilweise erfüllt, offen oder für das Unternehmen nicht relevant ist. Vorhandene Nachweise werden direkt verknüpft. Was nur behauptet werden kann, bleibt offen.
Aus den offenen Punkten entsteht ein Maßnahmenplan. Wir bewerten Risiko und betriebliche Auswirkung, legen eine Reihenfolge fest und benennen die Verantwortung. Nicht jede Abweichung braucht ein neues Produkt. Manchmal fehlt eine technische Maßnahme. Manchmal fehlt lediglich der dokumentierte Beschluss, ein Testprotokoll oder ein fester Prüftermin.
Der Stand wird für die Geschäftsleitung so aufbereitet, dass Entscheidungen möglich sind. Sie sieht, welche Anforderungen gelten, welche Maßnahmen umgesetzt sind, wo Risiken akzeptiert wurden und welche Nachweise vorliegen. Änderungen und Beschlüsse werden nachvollziehbar ergänzt.
Technische Umsetzung, organisatorische Verantwortung und rechtliche Bewertung bleiben dabei sauber getrennt. Wo eine rechtliche Einordnung erforderlich ist, binden Sie Ihren Rechtsberater oder Datenschutzbeauftragten ein. Wir bereiten den betrieblichen Stand und die vorhandenen Belege verständlich auf und kennzeichnen, was noch fehlt.
Ab 50 Beschäftigten kann NIS2 relevant werden. Alternativ greift die Größenschwelle, wenn Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme jeweils über 10 Millionen Euro liegen. Entscheidend ist zusätzlich, ob Ihre Tätigkeit einer erfassten Einrichtungsart zugeordnet ist. Für einzelne Dienste gelten Sonderregeln. Wir prüfen den konkreten Fall und dokumentieren die Einordnung.
Die Pflichten gelten, sobald Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Fehlende Risikomanagementmaßnahmen oder Dokumentationen können behördliche Anordnungen und Bußgelder nach sich ziehen. Auch bei Kundenprüfungen, Ausschreibungen oder Anfragen eines Versicherers kann ein fehlender Nachweis relevant werden. Wir priorisieren deshalb zuerst die Registrierung und die größten Risiken.
Nein. NIS2 verlangt geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen sowie deren Dokumentation, aber kein bestimmtes Zertifikat. Eine ISO 27001-Zertifizierung kann dabei helfen, ersetzt jedoch nicht automatisch den Nachweis jeder einzelnen Maßnahme. Wenn eine spätere Zertifizierung geplant ist, berücksichtigen wir das beim Aufbau.
ISMS-Light ist unsere Bezeichnung für ein bewusst schlank aufgebautes Informationssicherheitsmanagementsystem. Es regelt Verantwortlichkeiten, Risikobewertung, notwendige Richtlinien, den Umgang mit Sicherheitsvorfällen und die regelmäßige Überprüfung. Der Umfang richtet sich nach Größe, Risiken und Pflichten Ihres Unternehmens.
Nein. Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht unabhängig. Wir liefern die operative Grundlage, dokumentieren technische und organisatorische Maßnahmen, halten die Angaben aus dem Betrieb aktuell und setzen vereinbarte IT-Maßnahmen um. Die genaue Aufgabenverteilung klären wir vor dem Start.
Registrierung und erster Risikoüberblick lassen sich früh angehen. Wie lange die weitere Umsetzung dauert, hängt vom vorhandenen Stand, den technischen Maßnahmen und den verfügbaren Verantwortlichen ab. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie einen Maßnahmenplan mit Prioritäten, Zuständigkeiten und Terminen. Danach wird der Stand regelmäßig geprüft und aktualisiert.
Das hängt von Unternehmensgröße, Sektor, vorhandenem Stand und gewünschter Unterstützung ab. Nach einer ersten Prüfung nennen wir den konkreten Leistungsumfang und den dazugehörigen Kostenrahmen.
Möglicherweise. Auch wenn Sie nicht direkt unter das BSIG fallen, können regulierte Kunden Anforderungen an ihre Lieferanten weitergeben und entsprechende Nachweise verlangen. Wir unterscheiden deshalb zwischen Ihren eigenen gesetzlichen Pflichten und den vertraglichen Anforderungen Ihrer Kunden.
Ja. ALTROGGE.compliance ordnet Anforderungen, Maßnahmen und Nachweise. Die technische Umsetzung übernehmen je nach Thema die zuständigen Altrogge-Disziplinen. Im Maßnahmenplan steht, wer welche Aufgabe übernimmt.
§ 38 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung betroffener besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen, die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und zu überwachen. Hinzu kommt eine regelmäßige Schulungspflicht. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung kann die Geschäftsleitung gegenüber der eigenen Einrichtung für den verursachten Schaden haften. Ein Sicherheitsvorfall allein führt nicht automatisch zu persönlicher Haftung.
Dreißig Minuten. Beide Seiten prüfen, ob es passt.
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