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Entwurf v1.0 (04/2026)
Standard-B2B-Strukturgerüst für IT-Dienstleistungen. Ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und wird vor dem Go-live durch eine Anwaltskanzlei freigegeben; bei Managed-Service-Verträgen gelten ergänzende Rahmenverträge.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der ALTROGGE IT Solutions GmbH („Anbieter") und dem Auftraggeber („Kunde") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Managed Services, Beratung und damit verbundene Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§13 BGB) werden nicht abgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Annahme-Erklärung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(1) Die jeweilige Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot, dem Vertrag oder einer Leistungsbeschreibung.
(2) Erweiterungen oder Änderungen der Leistung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitarbeiter-Verfügbarkeiten rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Bei Verzug von Mitwirkungspflichten verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag.
(2) Bei Managed Services erfolgt die Vergütung monatlich im Voraus oder nach individueller Vereinbarung.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gilt §286 BGB.
(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(1) Bei Managed-Service-Verträgen beträgt die Mindestlaufzeit, soweit nicht anders vereinbart, 12 Monate.
(2) Die Verträge verlängern sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeit-Ende kündigt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(1) Bei Managed Services gelten die im jeweiligen Vertrag oder Bundle vereinbarten Service Level.
(2) Wartungsfenster sind in den Service Level enthalten und gelten nicht als Verfügbarkeitsverletzung.
(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
(3) Die Haftung pro Schadensereignis ist begrenzt auf den Auftragswert der zwölf Monate vor Schadenseintritt erbrachten Leistungen, mindestens jedoch 50.000 €; bei Sach- und Vermögensschäden im Rahmen einer bestehenden Betriebshaftpflicht-Versicherung.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei vereinbarungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(5) Vorstehende Begrenzungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder soweit das Produkthaftungsgesetz zwingend Anwendung findet.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistung als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag.
(3) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden.
(1) Schutzrechte an Software, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
(2) Der Kunde erhält an gelieferten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Geschäftszwecke.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistung Sub-Unternehmer einzusetzen.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung ist Paderborn, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schrift- oder Textform.